Was ist eine rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im. 1 Rechtsnormen sind gesetzliche Regelungen oder Vorschriften, die auf einer gesetzlichen Grundlage basieren. Zu den bekanntesten Rechtsnormen. 2 Als Rechtsnorm werden allgemeinverbindliche Regelungen bezeichnet, die als Rechtsvorschrift gelten und für eine unbestimmte Anzahl an Menschen gültig sind. 3 Als Rechtsnorm wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet. Rechtsnormen sind generell-abstrakter Natur. 4 Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet. Rechtsnormen sind generell-abstrakter Natur. 5 Eine Rechtsnorm kann dann jede generelle und abstrakte Regelung sein. Beispiel sind die Verfassung, die kommunale Satzung oder auch Verwaltungsvorschriften. Rechtsnorm ist Definitionssache. 6 Die R. ist eine Sollensanordnung, mit der ein rechtlich gewünschter Zustand bzw. ein Verhalten erreicht werden soll. D. h., die R. dient der verhaltenssteuernden Funktion des Interner Link: Rechts. Wesentlich ist dabei, dass sie mit Zwang durchsetzbar ist (Interner Link: Rechtsdurchsetzung). 7 Als Rechtsnorm werden allgemeinverbindliche Regelungen bezeichnet, die als Rechtsvorschrift gelten und für eine unbestimmte Anzahl an Menschen gültig sind. Die Begriffe Rechtssatz und Rechtsnorm werden zumeist synonym verwendet. Dabei ist die Rechtsnorm sowohl genereller als auch abstrakter Natur. Generell, weil sie für eine Vielzahl an. 8 Eine Rechtsnorm besteht grundsätzlich aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge. Rechtsnormen formulieren ein Sollen gegenüber dem Normadressaten: Ist die Feststellung über die quaestio facti und die Feststellung über die quaestio juris positiv getroffen worden, so soll der Inhalt der Rechtsfolge gelten. 9 Der sich aus einer Rechtsnorm typischerweise ergebende Verhaltensbefehl (Imperativ. Von lat. „imperare“ = „befehlen“. Abweichende Terminologie bei Muthorst, Grundlagen, § 5 Rn. 4 a.E., z.B. eine Pflicht Häufig – aber nicht immer (siehe Rn. 9) – korrespondiert mit der Pflicht des einen (z.B. des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises, § Abs. 2 BGB) ein (subjektives) Recht eines. rechtsnorm synonym 10 rechtsnorm 5 merkmale 12