Beitragsbemessungsgrenze krankenversicherung 2022 monatlich Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Der Grenzwert liegt bundesweit bei. 1 › beitraege › beitragsbemessungsgrenze-faq 2 Seit 1. Januar liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bei Euro im Monat. 3 Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich): ,50 € (gleicher Wert wie ). 4 Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt unverändert Euro jährlich ( Euro) bzw. ,50 Euro monatlich ( ,50 Euro). 5 Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei pro Jahr (bei Euro im Jahr ) pro Jahr und Euro pro Monat (,50 Euro pro Monat im Jahr ). Hierbei müssen in das Jahresentgelt auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Extrazahlungen mit einberechnet werden. 6 Werte Grenzwerte Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Grenzwerte zur Sozialversicherung einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen, der Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAE-Grenze), die Geringfügigkeitsgrenze und die Geringverdienergrenze sowie die Freibetragsgrenze für Versorgungsbezüge. 7 Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei Euro jährlich bzw. ,50 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es Euro jährlich ( Euro monatlich) im Rechtskreis West und Euro jährlich ( Euro monatlich) im Rechtskreis Ost. 8 Danach ergeben sich folgende Beitragsbemessungsgrenzen für Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich): ,50 € (gleicher Wert wie ) Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer): ,00 € (50 € weniger wie ). 9 Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf Euro jährlich ( Euro) bzw. ,50 Euro monatlich ( ,50 Euro). Weitere Details 10 beitragsbemessungsgrenze krankenversicherung 2023 12